Ziel der EU ist es, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 % an der Gesamtenergienutzung durch erneuerbare Energien zu erreichen. Dies gehört zu den „20–20–20-20-Zielen“, die ebenfalls eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % und eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 % beschreiben. Zur Erreichung dieser Ziele fördert die EU Solar- und Windenergie, entwickelt Wasser- und Biomassekraftwerke und unterstützt Kraft-Wärme-Kopplungstechnologien. Zudem gibt es Gesetze, die Unternehmen verpflichten, einen Teil ihres Stroms aus erneuerbaren Quellen zu beziehen.
Der Klima- und Energierahmen der EU 2030 stützt sich auf diese Ziele und erhöht die Anforderungen an die Reduzierung von Treibhausgasen, die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energieträger bis 2030. Die wesentlichen Elemente der Beschlüsse sind:
- Ein Rückgang der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990.
- Mindestens 27 % des Energiebedarfes aus erneuerbaren Energien
- ein Richtziel für die Energieeffizienz, das bis 2030 mindestens 27 % Energieeinsparungen erfordert