Das Mieterstromgesetz erlaubt es Vermietern, ihren Mietern den Solarstrom zu verkaufen, der auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt wurde. Die Mieter profitieren, da der Mieterstrom günstiger sein muss als der Strom vom Versorgungsunternehmen.
Das Konzept des Mieterstroms beinhaltet die Installation einer Solaranlage auf dem Dach eines Mietshauses, um den produzierten Strom direkt an die Mieter zu verkaufen. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Es ist dem Vermieter gestattet, maximal 90 % des Grundversorgungstarifs der Region zu verlangen. Darüber hinaus werden nur Anlagen mit einer Nennleistung von höchstens 100 kW betrieben werden gefördert.
Mieterstromgesetz: Nutzen und Kritikpunkte
Vermieter können durch das Mieterstromgesetz Solaranlagen installieren und den erzeugten Strom direkt an ihre Mieter liefern. Dieser subventionierte Strom ist für Mieter günstiger.
Förderfähig sind nur Anlagen mit einer maximalen Nennleistung von 100 Kilowatt, die nur auf großen Mehrfamilienhäusern Platz finden. Zum Vergleich: Einfamilienhäuser haben meist nur Kapazitäten für fünf bis zehn Kilowatt.
Vor 2017 profitierte hauptsächlich der Immobilienbesitzer von der Solarstromförderung. Sie erhielten Einspeisevergütungen für den ins Netz eingespeisten Solarstrom und konnten den Strom selbst nutzen. Alle Stromverbraucher, auch Mieter ohne eigene Photovoltaikanlagen, mussten über die EEG-Umlage zur Finanzierung der Förderung beitragen.
Das Mieterstromgesetz wird kritisiert. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie könnten nur etwa 18 Prozent der Mieterhaushalte (maximal 3,8 Millionen) von Mieterstrom profitieren. Die übrigen 82 Prozent müssten weiterhin über die Mieterstromzulage den Strom der Nutznießer mitfinanzieren.
Während Eigentümer von Photovoltaikanlagen und Mieterstrombezieher von der EEG-Förderung profitieren, werden Mieter ohne eigene Anlagen und ohne Zugang zu Mieterstrom durch die steigende EEG-Umlage belastet. Nach der EEG-Novelle 2021 entfällt die EEG-Umlage für Eigenversorgung aus Solaranlagen bis 30 Kilowatt und für weniger als 30 Megawattstunden selbst verbrauchten Strom pro Jahr.
Flächennutzungsplanung
Die Gemeinde bestimmt die Nutzung von Gebieten, einschließlich der Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen, durch den Flächennutzungsplan. Dieses Instrument ermöglicht es den Gemeinden, den Ausbau erneuerbarer Energien gezielt zu lenken.
Genehmigungsverfahren
Photovoltaikanlagen durchlaufen Genehmigungsverfahren, die von den Gemeinden in enger Kooperation mit den lokalen Bau- und Umweltbehörden durchgeführt werden. Die Gemeinden können maßgeblich darüber entscheiden, ob eine Photovoltaikanlage genehmigt wird oder nicht.
Bürgerbeteiligung
Gemeinden können Bürgerbeteiligungsmodelle unterstützen oder verpflichtend vorgeben, um die lokale Bevölkerung in den Planungsprozess von Photovoltaikanlagen einzubeziehen. Dies ermöglicht den Bürgern, ihre Ansichten und Bedenken einzubringen und trägt gleichzeitig zur Akzeptanz und Unterstützung von PV-Projekten bei.
Kommunale Energiekonzepte
Um ihre Ziele und Strategien für den Ausbau erneuerbarer Energien zu definieren, entwickeln zahlreiche Gemeinden ihre eigenen Energiekonzepte. Photovoltaik spielt dabei oft eine wichtige Rolle, und Gemeinden können Anreize schaffen, um Investitionen in lokale Photovoltaikanlagen zu unterstützen.
Finanzielle Anreize
Gemeinden haben die Möglichkeit, den Bau von Solarstromanlagen durch kommunale Instrumente wie Steuervorteile oder Beteiligungsmodelle zu fördern. Dadurch können sie lokale Investitionen fördern und zugleich die wirtschaftliche Entwicklung auf kommunaler Ebene unterstützen.
Beratung und Information
Wichtige Informationen und Ratschläge werden von Gemeinden für Bürger und Unternehmen zur Verfügung gestellt, die Solarstromanlagen planen. Mit Workshops, Veranstaltungen und Beratungsdiensten können sie das Verständnis für Photovoltaik fördern und potenzielle Investoren unterstützen.
Gemeinden in Deutschland haben durch ihre Planungshoheit, die Gestaltung von Genehmigungsverfahren und Bürgerbeteiligung sowie die Schaffung von Anreizen einen bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung von Photovoltaikprojekten. Ihr Engagement und ihre Entscheidungen beeinflussen maßgeblich, wie und wo Photovoltaikanlagen in der lokalen Gemeinde umgesetzt werden.
Wertermittlung Ackerland
Die Erbschaftsteuer basiert maßgeblich auf dem Wert des Ackerlandes. Die Ermittlung des Wertes erfolgt in der Regel mithilfe des Vergleichswertverfahrens, das Verkaufspreise von ähnlichen Grundstücken in der Nähe verwendet. Dieser Wert wird verwendet, um die Erbschaftsteuer auf das ererbte Ackerland zu berechnen.
Freibeträge
Die Freibeträge für die Erbschaftsteuer variieren abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Der Freibetrag für Kinder und Enkelkinder beträgt 400.000 Euro, während Ehe- und Lebenspartner 500.000 Euro erhalten. Die Freibeträge sind von großer Bedeutung für die Planung der Vermögensübergabe, da sie die Steuerlast deutlich verringern.
Steuerbefreiungen
Land- und forstwirtschaftliche Vermögenswerte können unter gewissen Umständen von der Erbschaftsteuer ausgenommen sein. Dies trifft vor allem zu, wenn ein Familienmitglied den Hof weiterführt. Diese Steuerbefreiungen sind von großer Bedeutung und sollten deshalb in die Nachfolgeplanung einbezogen werden.
Wertsteigerung
Der Bau eines Solarparks hat das Potenzial, den Wert des Ackerlandes zu steigern und dadurch Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer zu haben. Diese Erhöhung des Wertes muss in die Erbschaftsplanung einbezogen werden, da sie eine Erhöhung der Steuern zur Folge haben kann. Es ist von Bedeutung, ein Verständnis für die steuerlichen Auswirkungen dieser Investition zu haben und diese angemessen zu planen.
Es ist kompliziert, das Ackerland zu bewerten und die Erbschaftsteuer zu ermitteln. Es ist daher ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren. Eine genaue Bewertung und optimale Nutzung der steuerlichen Vorteile können von einem Fachmann durchgeführt werden.
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