Im Januar 2023 wurde ein Gesetz erlassen, das es erleichtert und beschleunigt, PV-Anlagen auf öffentlichen Plätzen auszubauen. Dies zielt darauf ab, eine Energiezukunft zu fördern, die umweltverträglich und wirtschaftlich tragfähig ist. Laut § 35 Absatz 1 Nr. 8 BauGB sind Freiflächen entlang von Autobahnen und mehrspurigen Schienenwegen nun für Solarparks privilegiert. Gemäß § 35 Absatz 1 Nr. 9 BauGB sind Agri-PV-Anlagen bis zu 2,5 ha, die mit einem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind, seit dem 7. Juli 2023 ebenfalls privilegiert.